ARDESA e.V. Mitgliedschaft

By becoming a full or sustaining member, you support the promotion of the saxophone as a chamber music instrument

Vereinsmitgliedschaft

Es gibt drei Formen der Vereinsmitgliedschaft:

Jede Form hat ihre eigenen Rechte und Pflichten.

Ein Verein lebt letztlich auch von der Aktivität seiner Mitglieder und deren Bereitschaft, sich in das Vereinsleben einzubringen.

Mitglieder haben daher, je nach Art der Mitgliedschaft unterschiedliche Vorteile und Rechte, aber auch Pflichten, darunter die Einhaltung der Vereinsregeln, die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und die Teilnahme an Vereinsaktivitäten.

Interessierte können einen Aufnahmeantrag. 

Mitglieder müssen ihren Austritt schriftlich erklären und sicherstellen, dass alle offenen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Verein aktualisiert die Mitgliedsunterlagen des verstorbenen Mitglieds und kann den Angehörigen sein Beileid aussprechen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.

Mitgliedsantrag online

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So geht's:

Spenden mit Direktüberweisung

Natürlich bieten wir auch die klassische Spende per Überweisung an. Ihre Spende erreicht uns unter:

Kontoverbindung

Spendebescheinigung

Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Saxophonisten e.V. ist als gemeinnütziger Verein berechtigt, Spenden anzunehmen und im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes Spendenbescheinigungen für Zuwendungen auszustellen, die Sie steuerlich geltend machen können.